Allgemeine Geschäftsbedingungen der VIVA Fit KG
1. Geltungsbereich
1.1 Aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen der VIVAFit KG und ihrem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen bzw. Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von der VIVAFit KG schriftlich mitgeteilt werden.
1.2 Mitglieder sind jene Personen, die einen Mitgliedsvertrag zur entgeltlichen Benützung der Räume und Einrichtungen des Fitnessstudios von VIVAFit KG mit der VIVAFit KG abgeschlossenen haben.
1.3 Erklärungen, die an die VIVAFit KG gerichtet sind, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform mit handschriftlicher Signatur.
1.4 Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen verliert sich nicht, selbst wenn einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten.
2. Vertragsabschluss, Mitgliedschaft
2.1 Ein Mitgliedsvertrag mit der VIVAFit KG kommt ausschließlich durch ein Online-Antragsformular der Firma virtuagym zustande. Es obliegt dem Mitglied zu beurteilen, ob sie/er in geeigneter psychischer und physischer Verfassung ist, aktive und passive Bewegungen ohne körperliche/gesundheitliche Schäden/Beeinträchtigungen durchführen zu können.
Eine (Leistungs-)Überprüfung durch die VIVAFit KG findet nicht automatisch statt.
Für Jugendliche gilt ein Mindestalter von 12 Jahre. Eine Mitgliedschaft ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten möglich (Elternerklärung als Download auf der Homepage www.vivafit.at). Diese ist gleichzeitig mit dem Online-Antrag an die VIVAFit KG via Mail zu übermitteln.
2.1.1 Die VIVAFit KG behält sich vor, eine Mitgliedschaft – ohne Angabe von Gründen – abzulehnen!
2.2 Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages und regelmäßiger Zahlung des Mitgliedsbetrages ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten (gemäß Aushang), das Fitnessstudio der VIVAFit KG Ried im Traunkreis zu betreten und die Einrichtungen gemäß Punkt 5 – inklusive kostenloser Nutzung der APP – zu benützen. Sonstige kostenpflichtige Leistungen des Fitnessstudios sind NICHT Teil des Mitgliedsvertrages
2.3 Mit der Mitgliedschaft unterwirft sich das Mitglied der Hausordnung in der aktuellen Fassung.
2.4 Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und kann nicht an Dritte übertragen werden
2.5 Um die Identität überprüfen zu können, wird bei Vertragsabschluss ein Foto verlangt (vor Ort im Studio oder ein Selfie). Der Antragsteller erklärt sich einverstanden, die Identität beim Betreten des Fitnessstudios festzustellen.
3. Zutritt via QR-Code oder Transponderarmband
3.1 Der Antragsteller erhält – vorbehaltlich des Ablehnungsrechts gemäß Punkt 2.1.1 – bei Antragstellung einen QR-Code – oder auf Wunsch ein Transponderarmband (vor Ort im Studio gegen eine Kaution von € 15 in Bar erhältlich), welches zum Betreten des Fitnessstudios und der Benützung der Einrichtungen des Fitnessstudios berechtigt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird – nach Rückgabe des unbeschädigten Transponderarmbandes – die Kaution zurückerstattet!
3.2 Verlust oder Beschädigung des Transponderarmband sind der VIVAFit KG unverzüglich zu melden. Für die Ausstellung eines neuen Transponderarmband wird ein Unkostenbeitrag von € 10 verrechnet.
3.3 Die Weitergabe des Transponderarmband an Dritte ist nicht gestattet. Bei missbräuchlicher Weitergabe, respektive Verwendung durch Dritte, behält sich die VIVAFit KG vor, eine Besitzstörungsklage einzubringen!
4. Mitgliedsbeitrag
4.1 Das Mitglied verpflichtet sich mit Vertragsabschluss zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt ausschließlich mittels SEPA-Einzugsermächtigung vom Konto des Mitgliedes im Voraus. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist daher die Führung eines Girokontos bei einem in Österreich zugelassenen Kreditinstituts.
4.2 Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist die VIVAFit KG berechtigt, den dadurch entstandenen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand zu Lasten des Mitgliedes mittels eines Pauschbetrag von € 15 zu verrechnen! Spesen der beiden Banken (Sender und Empfänger) für entstandene Rücklastschriften müssen vom Mitglied beglichen werden
4.3 Bei Zahlungsverzug des Mitglieds werden Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet. Das Mitglied verpflichtet sich gemäß § 1333 ABGB für den Fall des Zahlungsverzugs, der VIVAFit KG die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, sowie die tarifmäßigen Kosten eines anwaltlichen Mahnschreibens, soweit sie zur Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Weiters ist die VIVAFit KG – vorbehaltlich weiterer Rechte gemäß Punkt 6 – berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zum Studio bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren und den QR-Code bzw das Transponderarmband zu sperren.
4.4 Eine Nichtnutzung der Leistungen von der VIVAFit KG bzw der Einrichtungen des Fitnessstudios seitens des Mitglieds berechtigt dieses nicht zur Kürzung oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages.
5. Benützungsbedingungen
5.1 Um den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich das Mitglied:
a) die Trainingsräume nur in geeigneter Trainingsbekleidung, mit sauberen und trockenen Sportschuhen zu betreten;
b) aus hygienischen Gründen zur Verwendung eines Handtuches zur Abdeckung von Sitz-und Liegeflächen
c) die Cardiogeräte nach Benutzung an den berührten Flächen zu desinfizieren (3 Desinfektionstuchspender sind in der Nähe der Trainingsgeräte bzw. zu finden
b) sich mit der Funktionsweise eines Gerätes vertraut zu machen und sich davon überzeugen, dass dieses in einwandfreiem Zustand und funktionstüchtig ist, sowie bei Schäden oder Mängeln diese unverzüglich zu melden; die VIVAFit KG übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benützers entstehen
c) die Geräte und sonstigen Einrichtungen des Fitnessstudios sachgemäß ihrem Zweck entsprechend zu bedienen;
d) den Weisungen des Trainingspersonals, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit notwendig ist, Folge zu leisten;
e) die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben udgl, nach Gebrauch an deren jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen;
f) die Spinde sauber zu hinterlassen.
5.2 Untersagt ist
a) das Betreten und die Benützung von Geräten und sonstigen Einrichtungen des Fitnessstudios bei beeinträchtigter Gesundheit (Ansteckungsgefahr) oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder Medikamenten;
b) im Fitnessstudio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren;
c) verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (Anabolika), in das Fitnessstudio mitzubringen, solche Mittel Dritten entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen (der Handel mit Steroiden oder leistungssteigernder Drogen JEGLICHER Art wird SOFORT zur Anzeige gebracht und hat den Verlust der Mitgliedschaft zur Folge)
d) das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in das Fitnessstudio.
6. Beendigung, Stilllegung der Mitgliedschaft
6.1 Der Mitgliedsvertrag wird entweder auf einen mindestens3-monatigen und danach monatlich kündbaren – mit einer Kündigungszeit von einem Monat – oder einen laufzeitgebundenen (12 Monate) Vertrag mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Für die ersten sechs Monate verzichten die Vertragsparteien bei gebundenen Verträgen von 12 Monaten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung (ausgenommen Punkt 6.4 kommt zur Anwendung). Laufzeitgebundene Verträge, die nicht gekündigt werden, gehen nach der vereinbarten Laufzeit automatisch in einen unbefristeten Vertrag über! Die Kündigungszeit beginnt mit dem Einlangen der Kündigung. Diese kann via App oder Email der VIVAFit KG übermittelt werden
6.2 Der Mitgliedsvertrag kann bei nachgewiesener längerfristiger Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmender Zeitraum, jedoch nur monatsweise, stillgelegt werden. Die Mindestvertragslaufzeit verschiebt sich um die Dauer der vereinbarten Stilllegungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches bestätigt, dass ein Training langfristig (ab 3 Monate) NICHT mehr möglich ist, räumt die VIVAFit KG das Recht auf eine sofortige Vertragsauflösung mit einer verkürzten Kündigungszeit von einem Monat ein!
6.4 Ein Sonderkündigungsrecht bei Wohnortwechsel, welcher weiter als 25 km vom Studio entfernt ist, kann mit einer verkürzten Kündigungszeit von einem Monat geltend gemacht werden
6.4 Die VIVAFit KG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn das Mitglied
a) mit der Zahlung des Mitgliedsbetrages trotz Mahnung in Verzug ist,
b) die Benützungsregeln (Vertragspflichten) gröblich oder trotz Mahnung wiederholt verletzt werden,
c) respektlosen oder beleidigenden Umgang mit anderen Mitgliedern oder insbesondere des Personals der VIVAFit KG pflegt
7. Rücktrittsrecht laut Konsumentenschutzgesetz
Gemäß §11 Absatz 1 Ziffer 1 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) hat das Mitglied der VIVAFit KG ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Das heißt, vom Online abgeschlossenen Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Fitnessvertrag zurückgetreten werden. Verträge, die vor Ort im Studio abgeschlossen werden fallen nicht in diese Gesetzesklausel!
8. Rechte und Pflichten der VIVAFit KG
7.1 Die VIVAFit KG bemüht sich, die Geräte und sonstige Einrichtungen des Fitnessstudios jederzeit in funktionstüchtigem und sauberem Zustand zu halten. Das Mitglied kann jedoch keine Ansprüche daraus ableiten, insbesondere den Mitgliedsbeitrag nicht anteilig zurückfordern, wenn infolge von Wartungsmaßnahmen vorübergehend keine ausreichende Anzahl von Geräten oder sonstigen Einrichtungen zur Verfügung steht oder das Fitnessstudio aus technischen Gründen vorübergehend nicht betreten werden kann. Die VIVAFit KG verpflichtet sich jedoch, technische Gebrechen umgehend zu beheben.
7.2 Eine Haftung der VIVAFit KG für Sach- oder Vermögensschäden des Mitgliedes ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt.
9. Allgemeines
9.1 Änderungen des Namens und der Bankverbindung des Mitglieds sind der VIVAFit KG unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
9.2 Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die VIVAFit KG die von ihm bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) automationsunterstützt ermitteln, speichern, verarbeiten und ihm elektronische Post zu Informations- und Werbezwecken zusenden kann. Die VIVAFit KG ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Daten des Mitgliedes, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweisen.
9.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Der Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Voitsberg
10. Videoüberwachung
Das Fitnessstudio wird mittels 5 Kameras Videoüberwacht. Dies dient einerseits zur Sicherheit unserer Mitglieder und andererseits zur Beweiserbringung bei Vorkommnissen jeglicher Art, die eine Beweiserbringung erfordern! Die Daten werden, entsprechend gesetzlicher Richtlinien alle 72 Stunden gelöscht. Die VIVA Fit KG behält sich das Recht vor, das Videomaterial an Behörden – im Falle der Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens – zur Strafverfolgung weiterzugeben
Gültige Fassung vom 01.01.2025